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Praxis für Psychotherapie am Pottkamp verstehen · vertrauen · verändern
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Diagnostik ADHS & Autismus-Spektrum

Spezialdiagnostik ADHS & Autismus-Spektrum-Störungen bei Erwachsenen

Wir bieten eine leitlinienorientierte Diagnostik für Aufmerksamkeitsdefizit-/ Hyperaktivitätsstörungen (ADHS) und Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) bei Erwachsenen an — orientiert an den S3-Leitlinien und an den Diagnosekriterien von ICD und DSM-5. Anlass sind häufig langjährige Depressionen, Angststörungen oder chronische Erschöpfungszustände, die auf die üblichen Behandlungen nur unzureichend ansprechen. Dann kann es sinnvoll sein, differenzialdiagnostisch auch eine bislang unerkannte ADHS oder Autismus-Spektrum-Störung zu prüfen.

Zum Stand der Leitlinien: Die S3-Leitlinie zur ADHS wird derzeit neu gefasst (Konsultationsfassung Mai 2026); die S3-Leitlinie zur Diagnostik von Autismus-Spektrum-Störungen von 2016 ist abgelaufen und bislang nicht ersetzt. Grundlage bleiben deren Empfehlungen und die Kriterien der Klassifikationssysteme.

Vor der Anmeldung: Was soll die Abklärung für Sie klären?

Ziel der Untersuchung ist, Ihre Beschwerden zu verstehen: wann sie auftreten, was sie verstärkt, was entlastet und wie sie mit Ihrer Lebensgeschichte und Ihrem Alltag zusammenhängen. Eine Diagnose kann Teil dieser Antwort sein. Die Antwort selbst ist das Verständnis Ihrer Situation — und was sich daraus für Sie ändern lässt.

Hilfreich sind deshalb vorab einige Fragen an sich selbst:

  • Was belastet mich im Moment am meisten — und seit wann?
  • In welchen Situationen wird es schlimmer, in welchen leichter?
  • Was erhoffe ich mir von der Abklärung: eine Erklärung, Entlastung, eine Behandlung, Unterstützung in Beruf, Studium oder Partnerschaft?
  • Was würde sich für mich ändern, wenn das Ergebnis „ja“ lautet — und was, wenn es „nein, sondern …“ lautet?

Bringen Sie Ihre Antworten gern zum Erstgespräch mit. Sie helfen, die Untersuchung auf das auszurichten, worum es Ihnen tatsächlich geht.

Für Patientinnen und Patienten: So läuft die Diagnostik ab

  • Ausführliche klinische und biografische Anamnese, wenn möglich unter Einbezug fremdanamnestischer Angaben
  • Strukturierte klinische Interviews
  • Testpsychologische Untersuchungen mit etablierten Selbst- und Fremdbeurteilungsverfahren
  • Sorgfältige Differenzialdiagnostik (z. B. Abgrenzung von Depressionen, Angst- und Traumafolgestörungen)
  • Schriftlicher Befundbericht mit Diagnose und Behandlungsempfehlungen — auch für weiterbehandelnde Ärztinnen, Ärzte und Therapeuten

Ein ADOS-2 setzen wir bei Erwachsenen nicht ein. Die Diagnostik stützt sich stattdessen auf die Fremdanamnese durch Angehörige oder langjährige Bezugspersonen (nach Möglichkeit), auf Angaben zur Kindheit — wo vorhanden auch alte Zeugnisse oder Berichte —, auf die strukturierte Verhaltensbeobachtung im Untersuchungsgespräch und auf strukturierte klinische Interviews. Fragebögen ergänzen dieses Bild; eine Diagnose begründen sie allein nicht.

ADHS und Autismus-Spektrum-Störung treten häufig gemeinsam auf und können seit dem DSM-5 auch nebeneinander diagnostiziert werden. Die kombinierte Abklärung prüft beide Fragestellungen, ohne eine davon vorauszusetzen.

Mehr über unser Verständnis von ASS und ADHS — unsere Haltung zur Diagnose und das Angebot der Paartherapie bei Neurodivergenz — finden Sie im Bereich „Neurodivergenz verstehen“.

Für Zuweiser und Behandler

Für kollegiale Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Die Diagnostik erfolgt leitlinienorientiert (siehe oben); Befund und schriftlicher Bericht mit Diagnose, Differenzialdiagnostik und Behandlungsempfehlungen gehen — das Einverständnis der Patientin oder des Patienten vorausgesetzt — zeitnah an die zuweisende Praxis.

Behandlung im Anschluss an die Diagnostik: Nach entsprechender Diagnostik kann in unserer psychiatrischen Privatpraxis eine störungsspezifische, manualisierte Behandlung insbesondere der assoziierten Symptomatik erfolgen. Der Behandlungsverlauf wird dabei, wie in den Manualen vorgesehen, fortlaufend mit wissenschaftlich validierten Instrumenten gemessen.

Eingesetzte Behandlungsmanuale (Auswahl):

  • Mentalisierungsbasierte Therapie (MBT) nach Bateman & Fonagy — Borderline-Persönlichkeitsstörung
  • Übertragungsfokussierte Psychotherapie (TFP) nach Clarkin, Yeomans & Kernberg — Borderline-Persönlichkeitsstörung
  • Psychodynamische Therapie der sozialen Phobie (Leichsenring, Beutel, Salzer et al.)
  • Psychodynamische Therapie der generalisierten Angststörung (Leichsenring & Salzer)
  • Panikfokussierte Psychodynamische Psychotherapie (PFPP; Subic-Wrana, Milrod & Beutel) — Panikstörung
  • Analytische Langzeitpsychotherapie der chronischen Depression (LAC-Manual; Leuzinger-Bohleber, Fischmann & Beutel)
  • Psychodynamische Therapie der komplexen Posttraumatischen Belastungsstörung (Reddemann & Wöller)
  • Psychodynamisch-Interpersonelle Therapie somatoformer Störungen (PISO; Arbeitskreis PISO)

Voraussetzung für die Aufnahme in diese Liste ist die wissenschaftliche Validierung des jeweiligen Behandlungsmanuals.

Da wir als psychotherapeutische Kassenpraxis zugelassen sind, bieten wir die ADHS-/ASS-Diagnostik privatärztlich nach GOÄ an — für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und gesetzlich Versicherte als Selbstzahler. Gesetzlich Versicherte können bei ihrer Krankenkasse Kostenerstattung beantragen — Antragsvorlage und Ablauf; alle Beträge unter Kosten und Kostenübernahme. Termine über Doctolib oder per E-Mail.

Was Sie am Ende bekommen

Am Ende steht kein bloßes Ja oder Nein. Sie erhalten einen schriftlichen Befund, der Ihre Ergebnisse auch sichtbar macht — ähnlich wie ein Laborbefund innere Werte zeigt. Die Grafiken ordnen ein, wo Sie im Vergleich zu unauffälligen Verläufen stehen. Unser Ziel ist es, Ihr Profil aus Denken, Fühlen und Verhalten besser zu verstehen — und daraus konkrete therapeutische Ansatzpunkte abzuleiten.

Das Ergebnis ist offen. Auch der Befund „keine ADHS und keine Autismus-Spektrum-Störung, sondern …“ ist ein vollwertiges Ergebnis — etwa wenn eine Depression, eine soziale Angst oder eine Traumafolgestörung die Beschwerden besser erklärt. Auch dann erhalten Sie einen Befund, mit dem sich weiterarbeiten lässt.

Beispielhafte Ergebnisgrafik: ADHS-Profil im Raum (synthetisches Beispiel)
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Das ADHS-Profil im Raum

Ihre Werte im Verhältnis zur unauffälligen Vergleichsgruppe — auf einen Blick sichtbar, wo eine Auffälligkeit liegt.

Beispielhafte Ergebnisgrafik: Empathisieren und Systematisieren (synthetisches Beispiel)
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Empathisieren und Systematisieren

Zwei kognitive Stile im Verhältnis — ein anschaulicher Baustein des ASS-Befunds.

Beispielhafte Ergebnisgrafik: Körperprofil aus Reizverarbeitung, Körperwahrnehmung, Gefühlserkennen und Beschwerdelast (synthetisches Beispiel)
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Das Körperprofil

Über- und Unterempfindlichkeit je Sinnesbereich, Körperwahrnehmung, Gefühlserkennen und körperliche Beschwerdelast auf einem Blatt — wo Körper und Erleben zusammenhängen.

Synthetische Beispieldarstellungen zur Veranschaulichung — eigene Grafiken, keine echten Patientendaten.

Für Behandlerinnen und Behandler

Schwerpunkte für die Behandlungsplanung. Auf Wunsch werten wir die Befunde nicht nur diagnostisch aus, sondern leiten daraus eine Schwerpunktempfehlung für die Therapieplanung ab: welche Themen das Bild heute tragen, welche Behandlungsrichtung naheliegt – eher ein fokussiertes, übendes Vorgehen oder eher ein struktur- und beziehungsorientiertes – und in welcher Reihenfolge. Wo die Befundlage das nicht hergibt, steht das im Befund. Die Empfehlung ist Entscheidungsunterstützung; die Indikation stellt die behandelnde Person.

Standortbestimmung bei laufender Therapie. Auch während einer laufenden Behandlung kann eine testpsychologische Standortbestimmung sinnvoll sein – wenn die Therapie stockt, wenn unklar bleibt, was die Symptomatik heute trägt, oder wenn eine zweite Perspektive auf die Indikation gewünscht ist. Wir stimmen uns dazu mit der behandelnden Person ab.

Verlaufsmessung. Ein Teil der Verfahren ist änderungssensitiv und lässt sich nach einigen Monaten wiederholen. So wird sichtbar, ob sich Symptomlast, Mentalisierungsfähigkeit oder strukturelles Funktionsniveau verändert haben – als Messung, nicht als Eindruck. Der Befund weist aus, welche Verfahren die einmalige Ausgangsdiagnostik bilden und welche als Verlaufsparameter gedacht sind.

Einzel- oder Gruppensetting. Ein autismusspezifisches gruppentherapeutisches Angebot ist in Vorbereitung. Auf Wunsch legen wir schon jetzt dar, was aus den Befunden für oder gegen ein Gruppensetting spricht und welche Anpassungen eine Gruppe bei Neurodivergenz braucht. Wir stützen uns dabei auf den aktuellen Forschungsstand: Für autistische Erwachsene ohne Intelligenzminderung liegt seit 2026 die Auswertung eines manualisierten deutschen Gruppenprogramms vor (FASTER, Universität Freiburg, 84 Teilnehmende). Soziale Reagibilität, Selbstwert und depressive Symptomatik besserten sich in kleinem bis mittlerem Ausmaß, die Lebensqualität blieb unverändert – und rund ein Drittel der Angemeldeten nahm kaum an den Sitzungen teil. Die Autorinnen und Autoren schließen daraus, dass es eine sorgfältige, autismusspezifische Vorbereitung braucht. Dazu dient eine Prüfliste für das Vorgespräch – was spricht dafür, was dagegen, was muss der Rahmen können. Eine Eignungsentscheidung ist das nicht – über die Aufnahme in eine Gruppe entscheidet immer das Vorgespräch.

Kombination von Einzel- und Gruppentherapie. Die Psychotherapie-Richtlinie erlaubt es, Einzel- und Gruppentherapie zu kombinieren – auch mit Schwerpunkt auf der Gruppe. Eine Gruppe steht bei Neurodivergenz sinnvollerweise nicht am Anfang einer Behandlung. Zuerst braucht es, was die Einzelbehandlung herstellt – einen verlässlichen Rahmen, eine tragfähige Beziehung und ein Setting, das zur eigenen Reizverarbeitung passt. Dann kann die Gruppe der Ort werden, an dem sich Verbundenheit und Getrenntsein mit anderen erproben lassen – mit einer strukturierten Einführung vorab und einer begleitenden Einzelstunde, die auffängt, was die Gruppe anstößt. Bei ADHS gehört nach der Studienlage die medikamentöse Behandlung mit in die Abwägung — zur Evidenz siehe Medikamente: was wir wissen und was nicht. Was davon im Einzelfall sinnvoll ist, besprechen wir in der Befundbesprechung.

Weitervermittlung. Ergibt sich ein Behandlungsbedarf, den wir selbst nicht abdecken, benennen wir das und unterstützen bei der Suche nach einem passenden Verfahren oder Setting.

Alle Empfehlungen sind Entscheidungs­​unterstützung auf Basis der Testbefunde – keine Behandlungsverordnung. Über Therapieform und Setting entscheiden Patientin oder Patient und die behandelnde Person gemeinsam. Zur Gruppenstudie: Schweizer et al. (2026), Frontiers in Psychiatry, doi 10.3389/fpsyt.2026.1863942 – naturalistische Einarm-Studie ohne Kontrollgruppe; die Ergebnisse belegen keine Ursache-Wirkungs-Beziehung.

Kosten und Kostenübernahme

Am Ende soll kein Etikett stehen, sondern ein Verständnis — ein Befund, den Sie lesen und einordnen können und aus dem sich konkrete nächste Schritte ergeben. Daran richtet sich auch der Umfang der Diagnostik aus: so gründlich, wie es die Fragestellung verlangt, und nicht gründlicher.

Die Termine werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler liegt die Abklärung einer Fragestellung — ADHS oder ASS — im Regelfall bei 420,11 €. Werden beide Fragestellungen in einer Abklärung zusammengeführt, sind es 495,86 €, da Screening, Erstgespräch, strukturiertes Interview, Befundbesprechung und schriftlicher Befundbericht dann nur einmal anfallen.

Vertiefende differenzialdiagnostische Module — etwa eine Fremdanamnese, ergänzende strukturierte Interviews, weitere Testbatterien zu Persönlichkeit, Struktur, Angst oder Körperwahrnehmung oder ein Traumamodul mit ausführlicher Anamnese — empfehlen wir nur dann, wenn Screening oder Befund dafür einen konkreten Anhalt geben, und immer erst nach Absprache mit Ihnen; je nach Umfang liegen sie zwischen 67,04 € und 142,48 €. Berechnet werden ausschließlich tatsächlich erbrachte Leistungen; nicht benötigte Module entfallen ersatzlos.

Wer trägt die Kosten?

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte: Private Tarife und die Beihilfe lassen bei der Gestaltung der Diagnostik mehr Spielraum – und den nutzen wir für mehr Leistung: Erstgespräch und Befundbesprechung finden als fachärztliche Sprechstunde statt, mit Raum für Ihre Fragen, für die gemeinsame Einordnung der Befunde und dafür, was sie für Alltag, Beziehungen und Behandlung bedeuten; im Termin des strukturierten Interviews wird zusätzlich der psychische Befund erhoben. Die Abklärung einer Fragestellung liegt dann bei 619,75 €, beider Fragestellungen zusammen bei 695,50 €. Diese Leistungen können selbstverständlich auch Selbstzahlerinnen und Selbstzahler in Anspruch nehmen; der Betrag erhöht sich dann entsprechend. Eine leitlinienorientierte, gründliche Differenzialdiagnostik nach GOÄ ist in der Regel erstattungsfähig. Maßgeblich ist Ihr jeweiliger Tarif — bitte klären Sie die Kostenübernahme vorab mit Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle. Die Kostenaufstellung mit GOÄ-Ziffern erhalten Sie von uns auch vorab zur Einreichung.

Gesetzlich Versicherte: Da unsere Praxis primär als psychotherapeutische Kassenpraxis zugelassen ist, kann diese psychiatrische Spezialdiagnostik nicht über die Chipkarte abgerechnet werden. Sie können die Diagnostik als Selbstzahlerleistung in Anspruch nehmen oder vorher bei Ihrer Krankenkasse Kostenerstattung beantragen.

Gesetzlich versichert: Wege zur Diagnostik

Der erste Weg führt über die Kassenversorgung: Ihre Hausarztpraxis kann an eine psychiatrische Kassenpraxis überweisen; daneben bieten Institutsambulanzen und Spezialambulanzen für Erwachsene die Diagnostik an, und die Terminservicestelle vermittelt unter 116 117 fachärztliche Termine.

Gelingt das nicht in angemessener Zeit, muss die Krankenkasse die Kosten einer selbst beschafften Leistung erstatten, wenn sie eine notwendige Leistung nicht rechtzeitig über Vertragsärztinnen und Vertragsärzte bereitstellen kann (§ 13 Abs. 3 SGB V). Ob das zutrifft, entscheidet die Kasse im Einzelfall. Für den Antrag gibt es eine Vorlage, die für alle Kassen und jede Praxis gilt:

  1. Kassentermine anfragen — psychiatrische Kassenpraxen, Institutsambulanzen und Spezialambulanzen für Erwachsene sowie die Terminservicestelle unter 116 117. Jede Anfrage mit Datum und Ergebnis ins Protokoll der Vorlage eintragen.
  2. Notwendigkeit bescheinigen lassen — eine Überweisung oder kurze Bescheinigung der Hausarztpraxis oder der behandelnden Psychotherapeutin bzw. des Psychotherapeuten; nicht von der Praxis, die die private Diagnostik durchführen soll.
  3. Antrag einreichen mit der Kostenaufstellung der gewählten Praxis — für unsere Praxis die Kosteninformation in der Selbstzahler-Fassung —, dem Protokoll und vorhandenen Arztbriefen — nachweisbar, etwa per Einschreiben.
  4. Entscheidung abwarten. Die Kasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden, bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen (§ 13 Abs. 3a SGB V). Bitte klären Sie die Kostenfrage mit Ihrer Kasse, bevor Sie einen Termin vereinbaren.

Die Vorlage ist eine Ausfüllhilfe, keine Rechtsberatung. Bei Ablehnung ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich; kostenfreie Beratung bietet die Unabhängige Patientenberatung Deutschland unter 0800 011 77 22.

Zum Nachlesen

Die vollständige Aufschlüsselung mit allen GOÄ-Ziffern finden Sie hier:

Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte:

In English: Die Kosteninformationen liegen auch in englischer Fassung vor — für Patientinnen und Patienten, die die Diagnostik auf Englisch wünschen oder die Unterlagen bei einer ausländischen Versicherung einreichen. Maßgeblich bleiben die deutschen Fassungen.

Die englischsprachige Seite zur Diagnostik: ADHD & autism spectrum assessment.

Klinische Diagnostik. Unsere Untersuchung dient der klinischen Einordnung, der Behandlungsplanung und der Verständigung mit den Ärztinnen, Ärzten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die Sie mit- oder weiterbehandeln. Sie erhalten einen ausführlichen schriftlichen Befundbericht, der — Ihr Einverständnis vorausgesetzt — auch an die zuweisende oder weiterbehandelnde Praxis geht.

Wenn es um weiterführende Hilfen geht. Steht eine unterstützende Maßnahme an — medizinische oder berufliche Rehabilitation, Eingliederungshilfe, Leistungen zur Teilhabe, Nachteilsausgleich in Studium oder Beruf —, beschreiben wir im Befundbericht auf Wunsch auch das Funktions- und Fähigkeitsniveau, bei entsprechender Fragestellung mit einem dafür entwickelten standardisierten Instrument (Mini-ICF-APP). Sprechen Sie uns an; wir sagen Ihnen, was wir dazu beitragen können.

Was wir nicht anbieten, sind Gutachten in streitigen Verfahren. Wir untersuchen und behandeln klinisch — über Ansprüche entscheidet die jeweilige Stelle selbst.

Stand: Oktober 2026. Diese Aufstellung dient der Orientierung und ist kein Vertrag; maßgeblich sind die Honorarvereinbarung und die tatsächliche Leistungserbringung. Bitte sagen Sie vereinbarte Termine spätestens 24 Stunden vorher ab; bei kurzfristigerer Absage wird eine Bereitstellungsgebühr von 60,00 € berechnet.

Häufige Fragen zur ADHS- und ASS-Diagnostik

Wie läuft eine ADHS-Diagnostik bei Erwachsenen in Münster ab?

Die Diagnostik umfasst eine ausführliche klinische und biografische Anamnese, nach Möglichkeit unter Einbezug fremdanamnestischer Angaben, strukturierte klinische Interviews sowie testpsychologische Untersuchungen mit etablierten Selbst- und Fremdbeurteilungsverfahren. Am Ende steht ein schriftlicher Befundbericht mit Diagnose, Differenzialdiagnostik und Behandlungsempfehlungen.

Führen Sie bei Erwachsenen ein ADOS-2 durch?

Nein. Die Diagnostik stützt sich stattdessen auf die Fremdanamnese (nach Möglichkeit), Angaben zur Kindheit, die strukturierte Verhaltensbeobachtung im Untersuchungsgespräch und strukturierte klinische Interviews. Fragebögen ergänzen dieses Bild; eine Diagnose begründen sie allein nicht.

Für wen ist die ADHS- und ASS-Diagnostik gedacht?

Das Angebot richtet sich an Privatversicherte und Beihilfeberechtigte sowie an gesetzlich Versicherte als Selbstzahler. Da die Praxis als psychotherapeutische Kassenpraxis zugelassen ist, kann die Spezialdiagnostik nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Vorab erhalten Sie eine Kostenaufstellung mit GOÄ-Ziffern und Zeitkontingenten — auch für das Kostenerstattungsverfahren.

Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten?

Nicht automatisch. Der erste Weg ist die Kassenversorgung über Hausarztpraxis, psychiatrische Kassenpraxen, Ambulanzen und die Terminservicestelle 116 117. Wenn Sie bei Vertragsärztinnen und Vertragsärzten keinen Termin für die Diagnostik in angemessener Zeit bekommen, können Sie bei Ihrer Krankenkasse Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V beantragen — bitte bevor Sie einen Termin vereinbaren. Eine Vorlage für alle Kassen mit Anleitung und Protokoll für Ihre Terminanfragen finden Sie im Abschnitt „Gesetzlich versichert: Wege zur Diagnostik“. Ob erstattet wird, entscheidet die Kasse im Einzelfall.

Wie sind die Kosten der Diagnostik geregelt?

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ); vor Beginn schließen wir eine schriftliche Honorarvereinbarung und Sie erhalten eine detaillierte Kostenaufstellung mit GOÄ-Ziffern und Zeitkontingenten. Der Umfang richtet sich nach der Fragestellung — vertiefende Module empfehlen wir nur, wenn Screening oder Befund einen konkreten Anhalt geben, und immer nach Absprache; berechnet wird ausschließlich, was tatsächlich erbracht wurde. Die aktuellen Beträge finden Sie im Abschnitt „Kosten und Kostenübernahme“ und in den Kosteninformationen als PDF.

Was sollte ich mir vor der Anmeldung überlegen?

Vor allem, was die Abklärung für Sie klären soll: was Sie im Moment am meisten belastet, in welchen Situationen es schlimmer oder leichter wird, was Sie sich von der Untersuchung erhoffen und was sich für Sie ändern würde, wenn das Ergebnis „ja“ oder „nein, sondern …“ lautet. Ziel der Untersuchung ist, Ihre Beschwerden und Ihre Situation zu verstehen; eine Diagnose kann Teil dieser Antwort sein.

Wann ist eine Abklärung sinnvoll?

Häufiger Anlass sind langjährige Depressionen, Angststörungen oder chronische Erschöpfungszustände, die auf die üblichen Behandlungen nur unzureichend ansprechen. Dann kann es sinnvoll sein, differenzialdiagnostisch auch eine bislang unerkannte ADHS oder Autismus-Spektrum-Störung zu prüfen — ebenso wie andere Erklärungen.

Kann die Abklärung auch ergeben, dass keine ADHS oder ASS vorliegt?

Ja. Das Ergebnis ist offen, und der Befund „keine ADHS und keine Autismus-Spektrum-Störung, sondern …“ ist ein vollwertiges Ergebnis — etwa wenn eine Depression, eine soziale Angst oder eine Traumafolgestörung die Beschwerden besser erklärt. Auch dann erhalten Sie einen schriftlichen Befund mit Behandlungsempfehlungen.

Was passiert nach der Diagnostik?

Im Anschluss kann in der psychiatrischen Privatpraxis eine störungsspezifische, manualisierte Behandlung insbesondere der assoziierten Symptomatik erfolgen. Der Verlauf wird dabei fortlaufend mit wissenschaftlich validierten Instrumenten gemessen. Befund und Bericht gehen — Einverständnis vorausgesetzt — zeitnah an die zuweisende Praxis.

Schreiben Sie Befunde für Reha-, Eingliederungshilfe- oder Teilhabeanträge?

Ja. Wenn es um eine unterstützende Maßnahme geht — medizinische oder berufliche Rehabilitation, Eingliederungshilfe, Leistungen zur Teilhabe oder einen Nachteilsausgleich in Studium und Beruf —, beschreiben wir im Befundbericht auf Wunsch auch das Funktions- und Fähigkeitsniveau, bei entsprechender Fragestellung mit einem dafür entwickelten standardisierten Instrument (Mini-ICF-APP). Sprechen Sie uns vorher an, damit wir die Fragestellung in die Untersuchung aufnehmen können. Nicht anbieten können wir Gutachten in streitigen Verfahren; über Ansprüche entscheidet die jeweilige Stelle selbst.

Wie bekomme ich einen Termin?

Termine für privatärztliche Behandlungen und für die Diagnostik vereinbaren Sie am besten über Doctolib oder per E-Mail. Für die psychotherapeutische Sprechstunde erreichen Sie uns telefonisch unter 0251 97 44 63 48.